Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Bad Schussenried
1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Matchball geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.
Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage (www.tc-bad-schussenried.de).
3. Training
Das Training wird vom Trainerteam der Tennisschule Bad Schussenried durchgeführt. Das Leistungsangebot der Tennisschule umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf der Anlage des TC Bad Schussenried ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch das Trainerteam der Tennisschule Bad Schussenried. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche ihrer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. An gesetzlichen Feiertagen (BW) findet kein Training statt.
4. Trainingskosten
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt nach Rechnungsstellung. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die Ballkosten und die Testschläger für das Tennistraining enthalten.
Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten usw.), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der Tennisschule nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit der Trainer(innen).
5. Aufsichtspflichten / Haftungsrisiken
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer(innen) wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
7. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden und mit dem TC Bad Schussenried e.V. abgeglichen und ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen von der Tennisschule u.a. zum Zwecke des Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per E-Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.
8. Kündigung
Der Tennisausbildungsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Sommer- bzw. zum Ende der Wintersaison gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgt sein.
Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend im gleichen Umfang um eine weitere Kursreihe.
9. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
AGB-Stand: Januar 2024